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   FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03 B   

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https://dejure.org/2007,17183
FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03 B (https://dejure.org/2007,17183)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 7 K 5332/03 B (https://dejure.org/2007,17183)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 7 K 5332/03 B (https://dejure.org/2007,17183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für eine Außenprüfung; Voraussetzungen für das Bestehen eines Aufklärungsbedürfnisses

  • Judicialis

    AO 1977 § 19 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 193 Abs. 1; ; AO 1977 § 193 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit für eine Betriebsprüfung bei zwischenzeitlich getrennt und im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Finanzämter wohnender Ehegatten; Zulässigkeit einer Betriebsprüfung zur Überprüfung der Veräußerung von GmbH-Anteilen sowie von ungeklärten ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit für eine Betriebsprüfung bei zwischenzeitlich getrennt und im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Finanzämter wohnender Ehegatten - Zulässigkeit einer Betriebsprüfung zur Überprüfung der Veräußerung von GmbH-Anteilen sowie von ungeklärten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    § 195 Satz 1 AO, wonach die Außenprüfung von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt wird, dient daher nur der Klarstellung (BFH, Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 158/87 - Sammlung amtlicher Entscheidungen des BFH - BFHE - 156, 18, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 483, 485, sowieBeschluss vom 17. Juli 1998 - I B 12/98 - BFH/NV - 1999, 153).

    Die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die eine Außenprüfung anordnet, müssen im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Außenprüfungsanordnung vorliegen (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 1982 - III 263/82 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 268; BFH, Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 158/87 - a.a.O.. S. 485).

    Eine von einem örtlich unzuständigen Finanzamt getroffene Prüfungsanordnung ist als rechtswidrig aufzuheben (BFH, Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 158/87 - a.a.O.. S. 487).

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92

    Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    Die Gerichte können diese Entscheidung gemäß § 102 Satz 1 FGO nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden (BFH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - IX R 128/92 - BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291, 292).

    Denn die Anordnung einer Außenprüfung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn zu erwarten steht, dass eine größere Anzahl von Lebensvorgängen mit einem größeren Zeitaufwand zu überprüfen ist (BFH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - IX R 128/92 - a.a.O.. S. 293).

  • BFH, 09.01.2002 - IX B 141/01

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden; geschiedene Eheleute

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    Die genannte Verwaltungsanweisung ist im Beschluss des BFH vom 9. Januar 2002 - IX B 141/01 - BFH/NV 2002, 621, zustimmend zitiert worden.

    Das Gericht hält die Zuständigkeit für die Zusammenveranlagung von nunmehr getrennt lebenden Ehegatten durch den BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 621 für geklärt.

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    Ein Aufklärungsbedürfnis ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, dass ein Steuerpflichtiger erforderliche Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hat (BFH, Urteil vom 5. November 1981 - IV R 179/79 - BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208, 210).
  • BFH, 25.04.2003 - VIII B 266/02

    NZB: Urteil ohne Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision hob der Bundesfinanzhof - BFH - durchBeschluss vom 25. April 2003 (Az. VIII B 266/02, in: Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 1335) die bezeichnete Entscheidung auf und verwies die Sache an das Finanzgericht Berlin zurück.
  • BFH, 17.07.1998 - I B 12/98

    Prüferauswahl - Anordnung einer Außenprüfung - Widerholungsprüfung - Örtliche

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    § 195 Satz 1 AO, wonach die Außenprüfung von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt wird, dient daher nur der Klarstellung (BFH, Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 158/87 - Sammlung amtlicher Entscheidungen des BFH - BFHE - 156, 18, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 483, 485, sowieBeschluss vom 17. Juli 1998 - I B 12/98 - BFH/NV - 1999, 153).
  • FG Berlin, 16.07.1982 - III 263/82
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - 7 K 5332/03
    Die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde, die eine Außenprüfung anordnet, müssen im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Außenprüfungsanordnung vorliegen (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 1982 - III 263/82 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 268; BFH, Urteil vom 25. Januar 1989 - X R 158/87 - a.a.O.. S. 485).
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